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Physiotherapie Bodyrepair 

im Delladio Park

Rheinstraße 2

A 6971 Hard

Telefon: 0650 39 29 700

E-Mail: [email protected]

Fotografin: © Bettina Seisenbacher-Hagen


Urheberrecht 


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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Physiotherapie Bodyrepair:


Bitte beachten Sie vor dem Behandlungsbeginn

 

Bedarf an ärztlicher Verordnung

Um eine physiotherapeutische Behandlung erhalten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben ihren persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • sowie die verordnete Behandlung

beinhalten.

Abstand von einer ärztlichen Verordnung kann nur genommen werden, wenn Sie die Leistung ihrer/s Physiotherapeuten/in ausschließlich zur Prävention dient. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an gesunden Menschen erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sind Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt, teilen Sie dies ihrem/er Physiotherapeuten/in sofort mit.


Bewilligung ihrer ärztlichen Verordnung bei ihrem Krankenversicherungsträger

Vor ihrem ersten Termin müssen Sie bei ihrer Krankenkasse die aktuelle Verordnung innerhalb von 4 Wochen bewilligen lassen, um eine Kostenübernahme des aktuellen Kassentarifen, der Physiotherapiebehandlungen nach Beendigung und Bezahlung der verordneten Einheiten, ihrer Krankenkasse erwarten zu können.


Verrechnung der Leistungen

Die Kosten für die Behandlungen ergeben sich aus den Einzelleistungen, der benötigten Zeit und dem eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Terminvereinbarung (soweit als möglich) bekannt gegeben. Sollte dies einmal nicht geschehen, bitten wir Sie, dies noch einmal zu hinterfragen.

Kein Therapeut der Praxis Bodyrepair hat einen Kassenvertrag mit Ihrer Krankenkasse. Sie begleichen die Kosten der Behandlungen direkt mit dem/der behandelnden Physiotherapeuten/in als Wahltherapeuten/in. 

Im Anschluss suchen Sie bei ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif an. Angaben zu dem zu erwartenden Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Aussage ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

 

Zahlungsinformation

Ihr/Ihre Physiotherapeut/in stellt Ihnen nach erhaltener Behandlung oder auch Behandlungsserie der ärztlichen Verordnung, eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungen aus. Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten wählen:

  • Barzahlung
  • Zahlung mit Erlagschein / Banküberweisung

Auf der Honorarnote ist die Fälligkeit der Bezahlung zu entnehmen. Um eine Teilrückerstattung der Behandlungskosten ihres Krankenversicherungsträgers zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung ihrer zuständigen Krankenversicherung. 

Reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung:

  • die Therapierechnung im Original
  • den Originalverordnungsschein
  • die Bestätigung der Bewilligung bei ihrem Krankenversicherungsträger und
  • die Zahlungsbestätigung ein.


Außerdem ist es für die Kostenübernahme wichtig, die von dem Versicherungsträger vorgegebenen Behandlungsfristen einzuhalten.

Über diese bitten wir Sie sich selbstständig bei ihrem Versicherungsträger zu informieren. Sollte eine Einhaltung dieser Fristen nicht möglich sein, kann der/die behandelnde Therapeut/in nicht für ein Ausbleiben der Kostenrückerstattung des Krankenversicherungsträgers zur Rechenschaft gezogen werden.


Befundung

Für eine fachgerechte Behandlung wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Hierfür benötigt Ihr/e Physiotherapeut/in ihre Mithilfe. Bitte bringen Sie in diesem Zusammenhang zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit. Wird dem Therapeuten eine behandlungsrelevante Information vorenthalten, kann er/sie nicht für die bestmögliche Behandlungsverlauf und Erfolg garantieren.


Ablauf der Therapie

 

Einzelbetreuung

Ihr/e Physiotherapeut/in steht Ihnen für die Dauer der Behandlung persönlich zur Verfügung. Er oder Sie ist auch Ihr Ansprechpartner bei organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Zudem wird folgender Leitfaden für den Behandlungsaufbau als Ansatz genommen und je nach Befund mehr oder weniger beleuchtet:

  • Behandlungsziel
  • Maßnahmen der Behandlung
  • Behandlungstermine
  • Behandlungsdauer
  • Behandlungsfrequenz
  • Behandlungsumfang
  • Kosten der Behandlung

 


Behandlung

Die Behandlungsleistung Ihrer/s Physiotherapeuten/in setzt sich aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen wie insbesondere:

  • individuelle, persönliche Behandlung einschließlich der Befunderhebung, dementsprechenden Maßnahmen und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration sowie Terminierung
  • notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Bei Bedarf und Anfrage: das Erstellen und Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei Krankenversicherungsträgern, dem behandelnden Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

 

Grundsätze der Physiotherapiebehandlung


Gesetzliches: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

Selbstbestimmung: Ihr/e Physiotherapeut/in unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m Physiotherapeuten/in abzusprechen.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m Physiotherapeuten/in geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e Physiotherapeut/in mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.


Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Im Rahmen des Erstgespräches werden Behandlungsziel und deren Maßnahmen besprochen und vereinbart. Ihr/e Physiotherapeut/in ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie ihrer/m Physiotherapeuten/in Auskunft geben, über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e Physiotherapeut/in unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann hierbei bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder auch gewisse Handlungen zu unterlassen.

Ergibt sich der Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie ihr/e Physiotherapeut/in darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.


Behandlungstermin wahrnehmen oder rechtzeitig absagen

Sobald Ihnen die Behandlungstermine übergeben oder zugesendet wurden, geht der/die Therapeut/-in davon aus, dass Sie alle vereinbarten Termine wahrnehmen können, wenn Sie diese nicht fristgerecht ändern lassen oder absagen.

Können Sie einmal einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, diesen Termin unverzüglich, spätestens aber (werktags) 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ihrer/m Physiotherapeuten/in mitzuteilen. Sollte dies nicht eingehalten werden, behält sich ihr/e Therapeut/-in das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallkosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.


Gerichtsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht mit dem Berufssitz in Bregenz. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.